Delphi für Fans

24. August 2010

Für Freunde des Delphi Filmpalast stellt sich nun folgende Frage: Verfolgen auf Twitter oder Fan werden auf Facebook? Oder vielleicht doch einfach beides?

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Social Media

2. August 2010

Lesetipps:

Viel Vergnügen!

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Thunderbird als Outlook-Ersatz

19. Juli 2010

Ich wollte mich schon länger von Microsoft Office verabschieden, habe aber wegen Outlook lange gezögert. Word, Excel und Powerpoint (wer’s braucht) lassen sich prima durch Open Office ersetzen. Nur für Outlook fehlte bislang ein Ersatz, der mit Thunderbird ab Version 3 nun wohl als gefunden gelten kann. Vorausgesetzt, man hat die notwendigen Add-ons installiert und kann mit ein paar Einschränkungen leben.

Neben dem Ersatz von Outlook ging es mir aber auch darum, Kontakte, Kalender und Notizen zwischen Windows, Linux (Ubuntu) und meinem iPhone zu synchronisieren. Am einfachsten geht das wohl mit einem Google-Account. Über dieses Konto nutze ich GMail für die Kontakte und Notizen und den Google Kalender. Das Google-Konto dient dabei eigentlich nur als zentrale Speicher. Die Web-Interfaces kann man natürlich nutzen; es ist aber nicht notwendig.

Hier die Lösung:

Thunderbird 3.1 mit den Add-ons Lightning (Kalender) und dem Provider for Google Calendar (zum Synchronisieren des Kalenders; wenn man nicht zwischen Linux und Windows synchronisieren muss, kann man auf dieses Add-on auch verzichten). Kontakte und den Google-Kalender kann man bequem mit dem iPhone synchronisieren. Das klappt auch mit Notizen, wenn diese in einem IMAP-Ordner verwaltet werden. Das muss natürlich nicht unbedingt das GMail-Konto sein.

Um die Kontakte zwischen Linux und Windows zu synchronisieren, kann man zum Beispiel das Add-on Zindus verwenden. Bei Thunderbird 3.1 ist es bereits vorinstalliert.

Fehlen nur noch die Aufgaben. Hier bietet sich Toodledo an, aber da dieser Bereich  für mich im Moment keine Priorität hat, habe ich mich noch nicht entschieden.

Jetzt bin ich gespannt, wie sich das über die nächste Zeit bewährt!

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Wie die Zeit vergeht

9. Juli 2010

BlogBirthday.de erinnerte mich heute per E-Mail daran, dass dieses Blog nun genau zwei Jahre alt ist. Eigentlich wollte ich ja hier viel mehr schreiben, aber es kommt ja immer etwas dazwischen, das wichtiger erscheint. Heute aber nicht! Zwei Jahre bartos-projects Blog müssen gefeiert werden. Prost!

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Delphi 3.0

2. Juli 2010

Nein, gemeint ist nicht die Version 3 von Borlands Entwicklungsumgebung (damit wäre ich jetzt auch ein wenig spät dran), sondern der zweite Relaunch der Homepage des Delphi Filmpalast am Zoo.

Auf Basis von WordPress mit dem angepassten Fotoblog-Theme “Amplify” bietet die neue Kino-Homepage nun aktuelle Informationen rund ums Delphi und dessen Programm, das sich wohltuend vom Mainstream der großen Multiplexe abhebt. Ein Fotoblog-Theme wurde eingesetzt, weil es beim Delphi viel zu sehen gibt, denn allein die Räumlichkeiten sind immer wieder einen Besuch wert.

Wer regelmäßig informiert werden will, kann seine E-Mail Adresse für den Programm-Newsletter angeben.

In nächster Zeit wird noch die eine oder andere Funktion hinzu kommen.

Viel Vergnügen!

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ACHTUNG! Neues Widerrufsrecht gilt ab 11. Juni 2010

9. Juni 2010

Weitgehend unbemerkt geblieben ist die Neuregelung des für Shopbetreiber relevanten Widerspruchsrechts in seiner neuen Fassung, die ab Freitag, den 11. Juni 2010 um 0:00 Uhr gilt. Tückisch dabei: Wer seine Texte schon vorher umstellt, riskiert eine Abmahnung wegen Falschinformation. Wer es zu spät tut ebenfalls.

Da ich kein Jurist bin, verweise ich lieber auf den entsprechenden Artikel zur Neuregelung bei t3n. Aus diesem Artikel stammt auch der folgende Tipp, den ich hier wegen seiner Dringlichkeit zitiere:

Tipp: Zur Vermeidung von Abmahnungen ist zu empfehlen, die Belehrung im Shop um Null Uhr umzustellen. Eine Abmahnung, welche um 8 Uhr morgens am 11. Juni wegen Verwendung der “alten” Belehrung erfolgt, könnte zwar rechtsmissbräuchlich sein. Allerdings muss die Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung immer im Einzelfall geprüft werden.

Quelle: http://t3n.de/news/e-commerce-neues-widerrufsrecht-ab-11-juni-2010-5-273687/

Update vom 10.06.2010:

Hier der ab Freitag zu verwendende Mustertext aus dem Anhang 1 zu Artikel 246 EGBGB:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

[Hier einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten. (Zusätzlich können angegeben werden Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internet-Adresse.)]

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

[Quelle und weitere Informationen dazu im Shopbetreiber-Blog.]

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Facebook Like-Button

10. Mai 2010

“Empfehlen” oder “Gefällt mir”, das sind derzeit die Alternativen wenn es darum geht, eine Website oder ein spezielles Angebot über Facebook bekannt zu machen. Das geht ganz einfach per IFRAME oder, mit deutlich mehr Komfort, über Facebooks XFBML API.

Eingebaut habe ich das gerade bei Deko-Tick und blumengruss.de – wir sind gespannt!

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Little Brother Hörbuchbefreiung

27. April 2010

Gestern fand die Kick-off-Veranstaltung zur Hörbuchbefreiung von Cory Doctorows Roman »Little Brother« im breiPott als Pressekonferenz mit Lesung statt. (Auch auf Spreeblick wurde darüber berichtet.) Nach dem einleitenden Teil von Kilian Kissling (Marketingleiter des Verlags) wurde eine kurze Videobotschaft von Cory Doctorow eingespielt. Danach haben Oliver Rohrbeck und Fabian Neidhardt abwechselnd aus der kommerziellen und der freien Fassung des Romans gelesen.

Die gesamte Veranstaltung wurde live ins Internet gestreamt. Die Aufzeichnung davon befindet sich im Blog zur Befreiungsaktion. Technisch wurde das übrigens mit einer einfachen, 5 Jahre alten (!) Webcam und dem Dienst LiveStream.com realisiert. Parallel dazu wurde noch eine Twitterwall verwendet, um Kommentare von außen zu ermöglichen. Von dieser Option konnten natürlich auch die anwesenden Zuhörer mit Smartphone oder Notebook Gebrauch machen.

Nach dem erfolgreichen Start geht es nun darum, die für die Befreiung notwendigen 9.000 Euro zu sammeln, was über das folgende Widget geschieht. Wichtig dabei: Es handelt sich hier zunächst nur um eine Spendenzusage. Der Betrag wird erst eingezogen, wenn entweder die Gesamtsumme erreicht ist, oder sich der Argon Verlag zum Ende der Aktion auch mit etwas weniger zufrieden gibt. Es besteht also kein Risiko. Sollte die Aktion also nicht gelingen, hat man nichts verloren und kann sich immernoch das gekürzte kommerzielle Hörbuch kaufen.

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Chinesisch ist gar nicht so schwer.

9. April 2010

Dass Chinesisch “verblüffend einfach strukturiert” ist, lernt man schon aus der Hörprobe, die jetzt als neues Feature im Versand-AS Webshop zur Verfügung steht. Ein praktisches Beispiel findet sich beim Hörbuch »Chinesisch für Anfänger«.

Hörproben können bei dieser Shop-Erweiterung als normale MP3-Dateien über den Content-Manager hochgeladen und dem entsprechenden Artikel zugeordnet werden. Ein optisch ansprechend gestalteter Flash-Player sorgt für die Wiedergabe.

Wie viel attraktiver die Produktdarstellung dadurch wird, sehen Sie am besten selbst. Mir jedenfalls hat die Probe sofort Appetit auf den Sprachkurs gemacht.

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Little Brother – das wird spannend…

31. März 2010

Cory Doctorow - Little BrotherAlso da gibt es diesen Cory Doctorow. Der hat ein spannendes und hochaktuelles Buch geschrieben, das »Little Brother« heißt. Und das hat er unter der Creative Commons Lizenz veröffentlicht. Das bedeutet unter anderem, dass man es (kostenlos) herunterladen, übersetzen oder vertonen darf, solange man die Bedingungen der Lizenz einhält. Tolle Sache (wenn auch nicht ganz neu – der Contumax-Verlag hat das mit der Reihe »Netzbürger« auch schon getan).

Spannend und neu ist aber, dass der Argon-Verlag nun zwei Hörbuchversionen plant. Eine gekürzte, kommerzielle Version und eine ungekürzte freie Version. Letztere jedoch nur, wenn der dafür benötigte Betrag durch Spenden (9.000 Euro) zusammen kommt. Ein Modell, das Schule machen könnte. Durchgeführt wird die Sammelaktion von Sell-Your-Rights, die dafür auf dem Little Brother Projekt-Blog (für das ich technisch und beratend zuständig bin) ein entsprechendes Widget bereit gestellt haben.

Losgehen mit dem “Befreien” soll es am 26. April 2010. Danach wird drei Wochen lang gesammelt. Ich bin gespannt und hoffe auf viele Unterstützer!

Aktuelle Informationen zum Stand der Dinge immer im Little Brother Blog.

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